1. Definitionen
Widerrufsfrist: der Zeitraum, innerhalb dessen der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.
Verbraucher: der Kunde, der eine natürliche Person ist, die nicht zu Zwecken handelt, die mit seiner Handels-, Geschäfts-, Handwerks- oder Berufstätigkeit zusammenhängen.
Tag: Kalendertag.
Digitale Inhalte: Daten, die in digitaler Form produziert und geliefert werden.
Dauerschuldverhältnis: ein Vertrag, der auf die regelmäßige Lieferung von Sachen, Dienstleistungen und/oder digitalen Inhalten über einen bestimmten Zeitraum gerichtet ist.
Dauerhafter Datenträger: jedes Hilfsmittel – einschließlich E-Mail – das es dem Verbraucher oder Unternehmer ermöglicht, Informationen, die an ihn persönlich gerichtet sind, so zu speichern, dass eine zukünftige Einsichtnahme oder Nutzung während eines Zeitraums, der auf den Zweck der Information abgestimmt ist, und eine unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Information möglich ist.
Widerrufsrecht: die Möglichkeit des Verbrauchers, innerhalb der Widerrufsfrist vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten.
Unternehmer: die natürliche oder juristische Person, die Produkte, (Zugang zu) digitalen Inhalten und/oder Dienstleistungen im Fernabsatz an Verbraucher anbietet, in diesem Fall LifeGoods Group B.V.
Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der zwischen LifeGoods Group B.V. und dem Kunden im Rahmen eines organisierten Systems für den Fernabsatz von Produkten, digitalen Inhalten und/oder Dienstleistungen geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Vertragsschlusses ausschließlich oder auch teilweise von einer oder mehreren Fernkommunikationstechniken Gebrauch gemacht wird.
Muster-Widerrufsformular: das in Anhang I dieser Bedingungen enthaltene europäische Muster-Widerrufsformular.
Fernkommunikation: Mittel, das zum Abschluss eines Vertrags verwendet werden kann, ohne dass Verbraucher und Unternehmer gleichzeitig im selben Raum zusammenkommen müssen.
2. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge von LifeGoods Group B.V. (Handelsregisternummer 55693385), handelnd unter den Namen Auronic, KitchenBrothers, LifeGoods, und TRVLMORE und MOA, und einem Kunden, auf den LifeGoods Group B.V. diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen wurde.
Die vorliegenden Bedingungen gelten ebenfalls für Verträge mit LifeGoods Group B.V., zu deren Ausführung von LifeGoods Group B.V. Dritte herangezogen werden müssen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für die Mitarbeiter von LifeGoods Group B.V. und deren Geschäftsleitung.
Die Geltung etwaiger Einkaufs- oder anderer Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. LifeGoods Group B.V. und der Kunde werden dann in gegenseitiger Absprache neue Bestimmungen vereinbaren, die die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
Bestehen Unklarheiten bezüglich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist die Auslegung im Sinne dieser Bestimmungen vorzunehmen.
Sollte eine Situation zwischen den Parteien eintreten, die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, ist diese Situation im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
Wenn LifeGoods Group B.V. nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass LifeGoods Group B.V. in irgendeiner Weise das Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.
Vor Abschluss des Fernabsatzvertrags wird dem Verbraucher der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Ist dies vernünftigerweise nicht möglich, wird LifeGoods Group B.V. vor Abschluss des Fernabsatzvertrags angeben, auf welche Weise die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei LifeGoods Group B.V. eingesehen werden können und dass sie dem Verbraucher auf dessen Wunsch so schnell wie möglich kostenlos zugesandt werden.
Wird der Fernabsatzvertrag elektronisch geschlossen, kann abweichend vom vorigen Absatz und vor Abschluss des Fernabsatzvertrags, der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher auf elektronischem Wege so zur Verfügung gestellt werden, dass dieser sie einfach auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann. Ist dies vernünftigerweise nicht möglich, wird vor Abschluss des Fernabsatzvertrags angegeben, wo die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Wege eingesehen werden können und dass sie dem Verbraucher auf dessen Wunsch auf elektronischem Wege oder auf andere Weise kostenlos zugesandt werden.
3. Angebote und Kostenvoranschläge
Alle Angebote und Kostenvoranschläge von LifeGoods Group B.V. sind unverbindlich, sofern im Angebot keine Annahmefrist genannt ist. Ein Angebot oder eine Offerte erlischt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder die Offerte bezieht, zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist.
LifeGoods Group B.V. ist nicht an seine Angebote oder Offerten gebunden, wenn der Kunde vernünftigerweise erkennen kann, dass das Angebot oder die Offerte oder ein Teil davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält.
Die in einem Angebot oder einer Offerte genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer behördlicher Abgaben sowie etwaiger im Rahmen des Vertrags anfallender Kosten, einschließlich Reise- und Übernachtungs-, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
Weicht die Annahme (auch in unwesentlichen Punkten) von dem im Angebot oder in der Offerte enthaltenen Angebot ab, ist LifeGoods Group B.V. daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht auf Grundlage dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, LifeGoods Group B.V. gibt etwas anderes an.
Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet LifeGoods Group B.V. nicht zur Ausführung eines Teils des Auftrags oder zur Teillieferung von Waren zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises. Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.
4. Vertragsdauer; Lieferfristen, Ausführung und Änderung des Vertrags
Der Vertrag zwischen LifeGoods Group B.V. und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern sich aus der Art des Vertrags nichts anderes ergibt oder die Parteien ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbaren.
Ist für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten oder die Lieferung bestimmter Sachen eine Frist vereinbart oder angegeben, so ist diese niemals eine verbindliche Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss der Kunde LifeGoods Group B.V. schriftlich in Verzug setzen. LifeGoods Group B.V. ist dabei eine angemessene Frist zu gewähren, um den Vertrag dennoch auszuführen.
Benötigt LifeGoods Group B.V. für die Ausführung des Vertrages Angaben des Kunden, beginnt die Ausführungsfrist nicht, bevor der Kunde diese richtig und vollständig zur Verfügung gestellt hat.
Die Lieferung erfolgt ab Werk von LifeGoods Group B.V., sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, die Sachen zum Zeitpunkt der Bereitstellung abzunehmen. Verweigert der Kunde die Abnahme oder unterlässt er es, Informationen oder Anweisungen zu erteilen, die für die Lieferung notwendig sind, ist LifeGoods Group B.V. berechtigt, die Sachen auf Kosten und Risiko des Kunden einzulagern.
LifeGoods Group B.V. ist berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
LifeGoods Group B.V. ist berechtigt, den Vertrag in mehreren Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil gesondert zu berechnen.
Wird der Vertrag in Phasen ausgeführt, kann LifeGoods Group B.V. die Ausführung der zu einer folgenden Phase gehörenden Teile aussetzen, bis der Kunde seine (finanziellen) Verpflichtungen bezüglich der vorangegangenen Phase(n) erfüllt hat.
Ergibt sich während der Ausführung des Vertrags, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, diesen zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache die Anpassung des Vertrags vornehmen. Wird der Charakter, Umfang oder Inhalt des Vertrags, sei es auf Wunsch oder Hinweis des Kunden, der zuständigen Behörden etc., geändert und ändert sich der Vertrag dadurch qualitativ und/oder quantitativ, kann dies auch Auswirkungen auf das ursprünglich Vereinbarte haben. Dadurch kann der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder verringert werden. LifeGoods Group B.V. wird dies nach Möglichkeit im Voraus mitteilen. Durch eine Änderung des Vertrags kann sich zudem die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist ändern. Der Kunde akzeptiert die Möglichkeit der Änderung des Vertrags, einschließlich der Änderung von Preis und Ausführungsfrist.
Wird der Vertrag geändert, einschließlich einer Ergänzung, ist LifeGoods Group B.V. berechtigt, die Ausführung erst nach Zustimmung durch die innerhalb von LifeGoods Group B.V. befugte Person und nach Zustimmung des Kunden zu dem für die Ausführung angegebenen Preis und anderen Bedingungen, einschließlich des dann festgelegten Ausführungszeitpunkts, vorzunehmen. Die nicht oder nicht sofortige Ausführung des geänderten Vertrags stellt keinen Vertragsbruch von LifeGoods Group B.V. dar und berechtigt den Kunden auch nicht zur Kündigung des Vertrags. Ohne dadurch in Verzug zu geraten, kann LifeGoods Group B.V. einen Änderungswunsch des Vertrags ablehnen, wenn dies qualitativ und/oder quantitativ Auswirkungen haben könnte, z. B. auf die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Arbeiten oder zu liefernden Sachen.
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber LifeGoods Group B.V. nicht ordnungsgemäß nach, haftet der Kunde für alle (einschließlich Kosten) auf Seiten von LifeGoods Group B.V. dadurch direkt oder indirekt entstandenen Schäden.
Vereinbart LifeGoods Group B.V. mit dem Kunden einen Festpreis, ist LifeGoods Group B.V. dennoch jederzeit berechtigt, diesen Preis zu erhöhen, ohne dass der Kunde in diesem Fall berechtigt ist, den Vertrag aus diesem Grund zu kündigen, wenn die Preiserhöhung aus einer Befugnis oder Verpflichtung nach Gesetz oder Verordnung resultiert oder ihre Ursache in einer Erhöhung der Rohstoffpreise, Löhne etc. oder aus anderen Gründen hat, die bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren.
Beträgt die Preiserhöhung, abgesehen von einer Vertragsänderung, mehr als 10 % und erfolgt sie innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss, ist ausschließlich der Kunde, der sich auf Titel 5 Abschnitt 3 des Buches 6 BW berufen kann, berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung aufzulösen, es sei denn LifeGoods Group B.V. ist dann dennoch bereit, den Vertrag auf Grundlage des ursprünglich Vereinbarten auszuführen, oder wenn die Preiserhöhung aus einer Befugnis oder einer auf LifeGoods Group B.V. ruhenden Verpflichtung nach Gesetz resultiert oder vereinbart wurde, dass die Lieferung länger als drei Monate nach dem Kauf erfolgt.
Kommt der Vertrag elektronisch zustande, trifft LifeGoods Group B.V. angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der elektronischen Datenübertragung und sorgt für eine sichere Webumgebung. Sofern der Verbraucher elektronisch bezahlen kann, wird LifeGoods Group B.V. dazu angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
LifeGoods Group B.V. wird im Falle eines Fernabsatzvertrags spätestens bei Lieferung des Produkts, der Dienstleistung oder des digitalen Inhalts dem Verbraucher folgende Informationen, schriftlich oder so, dass sie vom Verbraucher auf einfache Weise auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden können, mitliefern:
a. die Anschrift der Niederlassung von LifeGoods Group B.V., an die sich der Verbraucher mit Beschwerden wenden kann;
b. die Bedingungen und die Art und Weise, wie der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann, oder eine klare Information über den Ausschluss des Widerrufsrechts;
c. die Informationen über Garantien und bestehenden Kundendienst nach dem Kauf;
d. den Preis einschließlich aller Steuern des Produkts, der Dienstleistung oder des digitalen Inhalts; soweit zutreffend die Lieferkosten; sowie die Art der Zahlung, Lieferung oder Ausführung des Fernabsatzvertrags;
e. die Voraussetzungen für die Kündigung des Vertrags, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr oder unbestimmter Dauer hat;
f. sofern der Verbraucher ein Widerrufsrecht hat, das Muster-Widerrufsformular.
Im Falle eines Dauerschuldverhältnisses gilt die Bestimmung des vorigen Absatzes nur für die erste Lieferung.
5. Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Kündigung des Vertrags
LifeGoods Group B.V. ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
der Kunde die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt;
nach Vertragsschluss LifeGoods Group B.V. bekannt gewordene Umstände Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Kunde die Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
der Kunde bei Vertragsschluss aufgefordert wurde, Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist;
Wenn aufgrund der Verzögerung auf Seiten des Kunden von LifeGoods Group B.V. nicht mehr verlangt werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen, ist LifeGoods Group B.V. berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
Des Weiteren ist LifeGoods Group B.V. berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder wenn andere Umstände eintreten, die eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags für LifeGoods Group B.V. unzumutbar machen.
Wird der Vertrag aufgelöst, sind die Forderungen von LifeGoods Group B.V. gegenüber dem Kunden sofort fällig. Wenn LifeGoods Group B.V. die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält er seine Ansprüche aus Gesetz und Vertrag.
Geht LifeGoods Group B.V. zur Aussetzung oder Auflösung über, ist er in keiner Weise verpflichtet, Schäden oder Kosten, die daraus entstehen, zu ersetzen.
Ist die Auflösung dem Kunden zuzurechnen, ist LifeGoods Group B.V. berechtigt, Schadenersatz, einschließlich der dadurch direkt und indirekt entstandenen Kosten, zu verlangen.
Erfüllt der Kunde seine aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen nicht und rechtfertigt diese Nichterfüllung die Auflösung, ist LifeGoods Group B.V. berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein, während der Kunde aufgrund von Vertragsbruch sehr wohl zu Schadenersatz verpflichtet ist.
Im Falle einer Liquidation, (Beantragung von) Zahlungsaufschub und/oder Insolvenz, einer Pfändung – sofern und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird – zu Lasten des Kunden, einer Schuldenregulierung oder einer anderen Situation, durch die der Kunde nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug und LifeGoods Group B.V. ist berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder aufzulösen oder die Bestellung bzw. den Vertrag zu annullieren, ohne zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein. Die Forderungen von LifeGoods Group B.V. gegenüber dem Kunden sind in diesem Fall sofort fällig.
Kündigt der Kunde eine erteilte Bestellung ganz oder teilweise, werden die dafür bestellten oder bereitgestellten Sachen, zuzüglich etwaiger An- und Abfuhr- sowie Lieferkosten und der für die Ausführung des Vertrags reservierten Arbeitszeit, dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.
6. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Der Kunde, der Verbraucher ist, kann einen Fernabsatzvertrag über den Kauf eines Produkts innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. LifeGoods Group B.V. darf den Verbraucher nach dem Grund des Widerrufs fragen, ihn jedoch nicht zur Angabe seiner Gründe verpflichten.
Die in Absatz 1 genannte Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, nachdem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat, oder:
wenn der Verbraucher in einer Bestellung mehrere Produkte bestellt hat: an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das letzte Produkt erhalten hat. LifeGoods Group B.V. darf, sofern sie den Verbraucher vor Beginn des Bestellvorgangs darüber klar informiert hat, eine Bestellung mehrerer Produkte mit unterschiedlichen Lieferzeiten ablehnen;
wenn die Lieferung eines Produkts aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht: an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Sendung oder das letzte Teil erhalten hat;
bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Produkten über einen bestimmten Zeitraum: an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das erste Produkt erhalten hat.
7. Pflichten des Verbrauchers während der Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen
Während der Widerrufsfrist wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder benutzen, wie es zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Produkts erforderlich ist. Ausgangspunkt ist, dass der Verbraucher das Produkt nur so handhaben und prüfen darf, wie er es in einem Geschäft tun dürfte. Ein Widerrufsantrag wird von LifeGoods Group B.V. nicht akzeptiert, wenn sich herausstellt, dass die von ihr gelieferten Produkte vom Verbraucher bereits bearbeitet und/oder beschädigt wurden.
Der Verbraucher haftet nur für eine Wertminderung des Produkts, die auf einen Umgang mit dem Produkt zurückzuführen ist, der über das in Absatz 1 Zulässige hinausgeht.
Der Verbraucher haftet nicht für eine Wertminderung des Produkts, wenn LifeGoods Group B.V. ihm nicht vor oder bei Vertragsschluss alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht zur Verfügung gestellt hat.
8. Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen durch den Verbraucher und Kosten
Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, teilt er dies innerhalb der Widerrufsfrist mittels des Muster-Widerrufsformulars oder auf andere eindeutige Weise LifeGoods Group B.V. mit.
So schnell wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage ab dem Tag nach der in Absatz 1 genannten Mitteilung, sendet der Verbraucher das Produkt zurück oder übergibt es (einem Bevollmächtigten von) LifeGoods Group B.V. Dies ist nicht erforderlich, wenn LifeGoods Group B.V. angeboten hat, das Produkt selbst abzuholen. Der Verbraucher hat die Rücksendefrist in jedem Fall eingehalten, wenn er das Produkt vor Ablauf der Widerrufsfrist zurücksendet.
Der Verbraucher sendet das Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör, wenn möglich in Originalzustand und Verpackung, und gemäß den von LifeGoods Group B.V. bereitgestellten angemessenen und klaren Anweisungen zurück.
Das Risiko und die Beweislast für die richtige und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher.
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts. Hat LifeGoods Group B.V. nicht angegeben, dass der Verbraucher diese Kosten tragen muss oder erklärt LifeGoods Group B.V., die Kosten selbst zu tragen, muss der Verbraucher die Rücksendekosten nicht tragen.
9. Pflichten von LifeGoods Group B.V. bei Widerruf bei Fernabsatzverträgen
Ermöglicht LifeGoods Group B.V. die Mitteilung des Widerrufs durch den Verbraucher auf elektronischem Wege, sendet sie nach Erhalt dieser Mitteilung unverzüglich eine Empfangsbestätigung.
LifeGoods Group B.V. erstattet alle Zahlungen des Verbrauchers, einschließlich etwaiger von LifeGoods Group B.V. für das zurückgesandte Produkt erhobener Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem der Verbraucher LifeGoods Group B.V. den Widerruf mitteilt. Sofern LifeGoods Group B.V. nicht anbietet, das Produkt selbst abzuholen, darf sie mit der Rückzahlung warten, bis sie das Produkt erhalten hat oder der Verbraucher nachweist, dass er das Produkt zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
LifeGoods Group B.V. verwendet für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher stimmt einer anderen Methode zu. Die Rückzahlung ist für den Verbraucher kostenlos.
10. Höhere Gewalt
LifeGoods Group B.V. ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und weder nach dem Gesetz, einer Rechtshandlung noch nach den allgemeinen Verkehrsauffassungen zu ihren Lasten geht.
Unter höherer Gewalt werden in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, neben dem, was darüber im Gesetz und in der Rechtsprechung verstanden wird, alle von außen kommenden Ursachen, vorhersehbar oder nicht vorhersehbar, verstanden, auf die LifeGoods Group B.V. keinen Einfluss nehmen kann, durch die LifeGoods Group B.V. jedoch an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird. Arbeitsstreiks im Unternehmen von LifeGoods Group B.V. oder Dritten eingeschlossen. LifeGoods Group B.V. ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem LifeGoods Group B.V. ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
LifeGoods Group B.V. kann während der Dauer der höheren Gewalt die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zur Zahlung eines Schadensersatzes an die andere Partei verpflichtet zu sein.
Soweit LifeGoods Group B.V. zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder diese erfüllen kann, und dem erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil eigenständiger Wert zukommt, ist LifeGoods Group B.V. berechtigt, das bereits erfüllte bzw. zu erfüllende Teil gesondert zu berechnen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung wie einen separaten Vertrag zu begleichen.
11. Zahlung und Inkassokosten
Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von LifeGoods Group B.V. anzugebende Weise in der Rechnungswährung zu erfolgen, sofern nicht schriftlich anders von LifeGoods Group B.V. angegeben. LifeGoods Group B.V. ist berechtigt, periodisch zu fakturieren.
Bleibt der Kunde mit der rechtzeitigen Zahlung einer Rechnung in Verzug, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Der Kunde schuldet dann einen Zinssatz von 1 % pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher, in diesem Fall gilt der gesetzliche Zinssatz. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Kunde in Verzug ist, bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags.
LifeGoods Group B.V. ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die fälligen Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme und die laufenden Zinsen anzurechnen.
LifeGoods Group B.V. kann, ohne in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Kunde eine andere Reihenfolge der Anrechnung der Zahlung angibt. LifeGoods Group B.V. kann die vollständige Tilgung der Hauptsumme ablehnen, wenn nicht auch die fälligen und laufenden Zinsen sowie Inkassokosten beglichen werden.
Der Kunde ist niemals berechtigt, mit Forderungen gegenüber LifeGoods Group B.V. aufzurechnen.
Einwände gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde, der sich nicht auf Abschnitt 6.5.3 (die Artikel 231 bis 247 Buch 6 BW) berufen kann, ist ebenfalls nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund auszusetzen.
Befindet sich der Kunde mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen im Verzug, gehen alle angemessenen Kosten zur außergerichtlichen Beitreibung zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten werden auf Grundlage der in der niederländischen Inkassopraxis üblichen Methode berechnet, derzeit die Berechnungsmethode gemäß dem Beschluss über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten vom 27. März 2012 (Staatsblatt 2012/142). Hat LifeGoods Group B.V. im Hinblick auf einen Kunden, der kein Verbraucher ist, jedoch höhere Inkassokosten gemacht, die vernünftigerweise notwendig waren, werden die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet. Der Kunde schuldet auf die geschuldeten außergerichtlichen Inkassokosten ebenfalls den gesetzlichen (Handels-)Zinssatz.
12. Eigentumsvorbehalt
Alle von LifeGoods Group B.V. im Rahmen des Vertrags gelieferten Sachen bleiben Eigentum von LifeGoods Group B.V., bis der Kunde alle Verpflichtungen aus allen mit LifeGoods Group B.V. geschlossenen Verträgen vollständig erfüllt hat.
Von LifeGoods Group B.V. gelieferte Sachen, die gemäß Absatz 1 unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nicht weiterverkauft werden, es sei denn, der Verkauf erfolgt im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Kunden. Die gelieferten Sachen dürfen jedoch niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten. Diese Bestimmung hat sachenrechtliche Wirkung.
Der Kunde hat stets alles zu tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von LifeGoods Group B.V. zu sichern.
Pfänden Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, LifeGoods Group B.V. hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf erstes Verlangen LifeGoods Group B.V. zur Einsicht vorzulegen. Im Falle einer Auszahlung der Versicherung ist LifeGoods Group B.V. zu diesen Beträgen berechtigt. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Kunde gegenüber LifeGoods Group B.V. im Voraus, an allem mitzuwirken, was in diesem Zusammenhang notwendig oder wünschenswert sein sollte.
Für den Fall, dass LifeGoods Group B.V. seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Kunde LifeGoods Group B.V. und von LifeGoods Group B.V. benannten Dritten im Voraus bedingungslos und unwiderruflich die Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die Eigentümer von LifeGoods Group B.V. befinden, und diese Sachen zurückzunehmen.
13. Garantien, Untersuchung und Reklamationen, Verjährungsfrist
Die von LifeGoods Group B.V. zu liefernden Sachen entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Sachen, die für die Verwendung innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande muss der Kunde selbst überprüfen, ob deren Verwendung für den dortigen Gebrauch geeignet ist und den dort geltenden Bedingungen entspricht. LifeGoods Group B.V. kann in diesem Fall andere Garantie- und sonstige Bedingungen für die zu liefernden Sachen oder auszuführenden Arbeiten stellen.
Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Lieferung, sofern sich aus der Art des gelieferten Produkts nichts anderes ergibt oder die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Betrifft die von LifeGoods Group B.V. gewährte Garantie eine von einem Dritten hergestellte Sache, ist die Garantie auf die vom Hersteller der Sache gewährte Garantie beschränkt, sofern nichts anderes angegeben ist.
Jede Form der Garantie erlischt, wenn ein Mangel durch oder infolge unsachgemäßer oder zweckwidriger Verwendung, falscher Lagerung oder Wartung durch den Kunden und/oder Dritte entstanden ist oder wenn, ohne schriftliche Zustimmung von LifeGoods Group B.V., der Kunde oder Dritte an der Sache Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, andere Sachen daran angebracht wurden, die nicht angebracht werden sollten oder diese auf andere als die vorgeschriebene Weise verarbeitet oder bearbeitet wurden. Der Kunde hat ebenfalls keinen Anspruch auf Garantie, wenn der Mangel durch oder infolge von Umständen entstanden ist, auf die LifeGoods Group B.V. keinen Einfluss nehmen kann, einschließlich Witterungsbedingungen (wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, extreme Regenfälle oder Temperaturen) usw.
Der Kunde ist verpflichtet, das Gelieferte zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen), sobald die Sachen ihm zur Verfügung gestellt werden bzw. die betreffenden Arbeiten ausgeführt wurden. Dabei hat der Kunde zu prüfen, ob Qualität und/oder Quantität des Gelieferten dem Vereinbarten entsprechen und den diesbezüglichen Vereinbarungen der Parteien genügen. Sichtbare Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich an LifeGoods Group B.V. zu melden. Nicht sichtbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach deren Entdeckung, schriftlich an LifeGoods Group B.V. zu melden. Die Meldung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit LifeGoods Group B.V. angemessen reagieren kann. Der Kunde hat LifeGoods Group B.V. die Gelegenheit zu geben, eine Beschwerde zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen).
Reklamationen werden nicht bearbeitet, wenn sich das Gelieferte nicht mehr im Originalzustand befindet, wie zum Beispiel Produkte, die bereits verarbeitet oder bearbeitet wurden.
Reklamiert der Kunde, der kein Verbraucher ist, rechtzeitig, setzt dies seine Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde bleibt in diesem Fall auch zur Abnahme und Zahlung der übrigen bestellten Sachen verpflichtet.
Wird ein Mangel im Sinne von Absatz 4 später gemeldet, hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Nachbesserung, Ersatz oder Entschädigung.
Steht fest, dass eine Sache mangelhaft ist und diesbezüglich rechtzeitig reklamiert wurde, wird LifeGoods Group B.V. die mangelhafte Sache innerhalb angemessener Frist nach Rückerhalt oder, sofern eine Rückgabe vernünftigerweise nicht möglich ist, nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Kunden, nach Wahl von LifeGoods Group B.V., ersetzen oder für deren Reparatur sorgen oder eine Ersatzvergütung an den Kunden zahlen. Im Falle eines Austauschs ist der Kunde verpflichtet, die ersetzte Sache an LifeGoods Group B.V. zurückzugeben und das Eigentum daran an LifeGoods Group B.V. zu übertragen, sofern LifeGoods Group B.V. nichts anderes angibt.
Erweist sich eine Beschwerde als unbegründet, gehen alle dadurch entstehenden Kosten, einschließlich der Untersuchungskosten, vollständig zu Lasten des Kunden.
Nach Ablauf der Garantiezeit werden alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, dem Kunden in Rechnung gestellt.
Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist aller Ansprüche und Einreden gegenüber LifeGoods Group B.V. und den von LifeGoods Group B.V. bei der Ausführung eines Vertrags eingeschalteten Dritten ein Jahr.
14. Haftung
Sollte LifeGoods Group B.V. haftbar sein, ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung Geregelte beschränkt.
LifeGoods Group B.V. haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass LifeGoods Group B.V. von durch oder im Namen des Kunden übermittelten unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist.
Sollte LifeGoods Group B.V. für irgendeinen Schaden haftbar sein, ist die Haftung von LifeGoods Group B.V. auf maximal das Doppelte des Rechnungswerts der Bestellung, zumindest auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht, begrenzt.
Die Haftung von LifeGoods Group B.V. ist in jedem Fall stets auf den Betrag der Versicherungsauszahlung im betreffenden Fall beschränkt.
LifeGoods Group B.V. haftet ausschließlich für unmittelbare Schäden.
Unter unmittelbarem Schaden werden ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens verstanden, sofern die Feststellung sich auf Schäden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, die gegebenenfalls angemessenen Kosten zur Wiederherstellung der mangelhaften Leistung von LifeGoods Group B.V. an den Vertrag, soweit diese LifeGoods Group B.V. zuzurechnen sind, sowie angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
LifeGoods Group B.V. haftet niemals für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung.
Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von LifeGoods Group B.V. oder seiner leitenden Angestellten beruht.
15. Gefahrenübergang
Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung geht auf den Kunden über, sobald die Sachen in den Besitz des Kunden oder eines vom Kunden benannten Dritten gelangen.
Der Transport der Sachen erfolgt auf Kosten und Risiko von LifeGoods Group B.V., es sei denn, der Kunde beauftragt auf eigene Rechnung einen Spediteur. In diesem Fall geht das in Absatz 1 genannte Risiko auf den Kunden über, sobald die Sachen in den Besitz des Spediteurs geraten sind.
16. Freistellung
Der Kunde stellt LifeGoods Group B.V. von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden und deren Ursache nicht LifeGoods Group B.V. zuzurechnen ist.
Wird LifeGoods Group B.V. aus diesem Grund von Dritten in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet, LifeGoods Group B.V. sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm erwartet werden kann. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Ergreifung angemessener Maßnahmen nicht nach, ist LifeGoods Group B.V. berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung selbst zu tun. Alle daraus entstehenden Kosten und Schäden bei LifeGoods Group B.V. und Dritten gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsverhältnisse, bei denen LifeGoods Group B.V. Partei ist, gilt ausschließlich niederländisches Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an der Rechtsbeziehung beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
Das Gericht am Sitz von LifeGoods Group B.V. ist ausschließlich zuständig für die Kenntnisnahme von Streitigkeiten, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Dennoch ist LifeGoods Group B.V. berechtigt, den Rechtsstreit dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.
Die Parteien werden erst dann das Gericht anrufen, nachdem sie sich nach Kräften bemüht haben, eine Streitigkeit im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen.
18. Fundstelle und Änderung der Bedingungen
Es gilt stets die zuletzt gültige Version, wie sie zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Rechtsverhältnisses mit LifeGoods Group B.V. galt.
LifeGoods Group B.V. ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig zu überarbeiten und zu ändern.
Der niederländische Text der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets maßgeblich für deren Auslegung.